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   BVerwG, 21.08.2018 - 2 A 6.15   

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BVerwG, 21.08.2018 - 2 A 6.15 (https://dejure.org/2018,27972)
BVerwG, Entscheidung vom 21.08.2018 - 2 A 6.15 (https://dejure.org/2018,27972)
BVerwG, Entscheidung vom 21. August 2018 - 2 A 6.15 (https://dejure.org/2018,27972)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    Ausdehnung des Disziplinarverfahrens; Bundesnachrichtendienst; Disziplinarverfügung; Eintritt in den Ruhestand; Fotoporträt des Bundespräsidenten; ICD-Klassifikation; Islam; Kritik an einem Verfassungsorgan; Kürzung der Dienstbezüge; Mangel des Disziplinarverfahrens; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 161 Abs 1 VwGO, § 162 Abs 2 S 2 VwGO
    Entscheidung über die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten im Vorverfahren als notwendig

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren

  • rewis.io

    Entscheidung über die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten im Vorverfahren als notwendig

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    VwGO § 161 Abs. 1 ; VwGO § 162 Abs. 2 S. 2
    Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Entscheidung über die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten im Vorverfahren als notwendig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 28.04.1967 - VII C 128.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.08.2018 - 2 A 6.15
    Der Sache nach handelt es sich um eine die Kostenfestsetzung betreffende Entscheidung, die der Gesetzgeber dem Gericht überantwortet hat (BVerwG, Urteil vom 28. April 1967 - 7 C 128.66 - BVerwGE 27, 39 ).
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2020 - Verg 36/19

    Es gibt keine ungeschriebenen Eignungskriterien!

    Dabei ist - regelmäßig für den Zeitpunkt der Hinzuziehung des Verfahrensbevollmächtigten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21.08.2018 - 2 A 6.15, zitiert nach juris, Tz. 5, und vom 18.11.2016 - 1 WB 32.16, zitiert nach juris, Tz. 29) - danach zu fragen, ob der Beteiligte nach den Umständen des Falles auch selbst in der Lage gewesen wäre, aufgrund der bekannten oder erkennbaren Tatsachen den Sachverhalt zu erfassen, der im Hinblick auf eine Missachtung von Bestimmungen über das Vergabeverfahren von Bedeutung ist, hieraus die für eine sinnvolle Rechtswahrung oder Rechtsverteidigung nötigen Schlüsse zu ziehen und das danach Gebotene gegenüber der Vergabekammer vorzubringen (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06, zitiert nach juris, Tz. 61).
  • VGH Bayern, 28.02.2024 - 11 CS 23.1387

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Konsums harter Drogen (Amphetamin), behauptete

    Die Notwendigkeit der Zuziehung wird auch durch die Bedeutung der Sache für den Beteiligten bestimmt, wobei der Zeitpunkt der Bevollmächtigung maßgeblich ist (vgl. stRspr des BVerwG, B.v. 21.8.2018 - 2 A 6.15 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 57 Rn. 5; B.v. 9.5.2012 - 2 A 5.11 - juris Rn. 2; U.v. 24.5.2000 - 7 C 8.99 - Buchholz 428 § 38 VermG Nr. 5 = juris Rn. 10; U.v. 15.2.1991 - 8 C 83.88 - BVerwGE 88, 41 = Juris Rn. 15; BSG, U.v. 9.5.2012 - B 6 KA 19/11 R - SozR 4-1300 § 63 Nr. 18 = juris Rn. 10; vgl. auch Karge in Brandt/Domgörgen, Hdb. Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess, 5. Aufl. 2023, G.II.2.b Rn. 63).
  • VG Stuttgart, 28.04.2020 - 2 K 1289/19

    Besonderes Wohngebiet; Lagerhalle; Mischgebiet; Miteigentumsanteil; unbebaut;

    Umfang und Schwierigkeit der Sache sind nicht so einfach gelagert, dass die Klägerin als nicht rechtskundige Beteiligte bei vernünftiger Betrachtung hätte annehmen müssen, sie könne Rechte gegenüber der Beklagten selbst ausreichend wahrnehmen (vgl. zum Maßstab BVerwG, Beschl. v. 21.08.2018 - 2 A 6/15 - juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.07.2016 - 4 S 1163/14 - juris Rn. 57).
  • BVerwG, 03.03.2023 - 5 C 6.21

    Ausbildungsförderung trotz Nichtbestehens von bis zum 4. Fachsemester zu

    Die Notwendigkeit der Zuziehung wird auch durch die Bedeutung der Sache für den Beteiligten bestimmt, wobei der Zeitpunkt der Bevollmächtigung maßgeblich ist (BVerwG, Beschluss vom 21. August 2018 - 2 A 6.15 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 57 Rn. 5).
  • OLG Düsseldorf, 13.03.2020 - Verg 10/20

    Zuschlag für die Fahrbahnerneuerung einer Bundesautobahn Vorabgestattung eines

    Dabei ist - regelmäßig für den Zeitpunkt der Hinzuziehung des Verfahrensbevollmächtigten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. August 2018 - 2 A 6.15, zitiert nach juris, Tz. 5, und vom 18. November 2016 - 1 WB 32.16, zitiert nach juris, Tz. 29; OLG Koblenz, Beschluss vom 21. September 2000 - 1 Verg 2/99, zitiert nach juris, Tz. 17) - danach zu fragen, ob der Beteiligte nach den Umständen des Falles auch selbst in der Lage gewesen wäre, aufgrund der bekannten oder erkennbaren Tatsachen den Sachverhalt zu erfassen, der im Hinblick auf eine Missachtung von Bestimmungen über das Vergabeverfahren von Bedeutung ist, hieraus die für eine sinnvolle Rechtswahrung oder Rechtsverteidigung nötigen Schlüsse zu ziehen und das danach Gebotene gegenüber der Vergabekammer vorzubringen (BGH, Beschluss vom 26. September 2006 - X ZB 14/06, zitiert nach juris, Tz. 61).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 43/18
    Dabei ist - regelmäßig für den Zeitpunkt der Hinzuziehung des Verfahrensbevollmächtigten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21.08.2018 - 2 A 6.15, zitiert nach juris, Tz. 5, und vom 18.11.2016 - 1 WB 32.16, zitiert nach juris, Tz. 29, Urteil vom 17.12.2001 - 6 C 19/01, zitiert nach juris, Tz. 18, und Beschluss vom 14.01.1999 - 6 B 118/98, zitiert nach juris, Tz. 9; OLG Naumburg, Beschluss vom 21.03.2013 - 2 Verg 1/13, zitiert nach juris, Tz. 23; OLG Koblenz, Beschluss vom 21.09.2000 - 1 Verg 2/99, zitiert nach juris, Tz. 17) - danach zu fragen, ob der Beteiligte nach den Umständen des Falles auch selbst in der Lage gewesen wäre, aufgrund der bekannten oder erkennbaren Tatsachen den Sachverhalt zu erfassen, der im Hinblick auf eine Missachtung von Bestimmungen über das Vergabeverfahren von Bedeutung ist, hieraus die für eine sinnvolle Rechtswahrung oder -verteidigung nötigen Schlüsse zu ziehen und das danach Gebotene gegenüber der Vergabekammer vorzubringen (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06, zitiert nach juris, Tz. 61).
  • OLG Düsseldorf, 16.03.2020 - Verg 38/18

    Nur weil der Bieter einen Anwalt hat, braucht der Auftraggeber noch lange keinen!

    Dabei ist - regelmäßig für den Zeitpunkt der Hinzuziehung des Verfahrensbevollmächtigten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.08.2018 - 2 A 6.15, zitiert nach juris, Tz. 5; Beschluss vom 18.11.2016 - 1 WB 32.16, zitiert nach juris, Tz. 29; Beschluss vom 17.12.2001 - 6 C 19/01, zitiert nach juris, Tz. 18; Beschluss vom 14.01.1999 - 6 B 11/98, zitiert nach juris, Tz. 9; OLG Naumburg, Beschluss vom 21.03.2013 - 2 Verg 1/13, zitiert nach juris, Tz. 23; OLG Koblenz, Beschluss vom 21.09.2000 - 1 Verg 2/99, zitiert nach juris, Tz. 17) - danach zu fragen, ob der Beteiligte unter den Umständen des Falles auch selbst in der Lage gewesen wäre, aufgrund der bekannten oder erkennbaren Tatsachen den Sachverhalt zu erfassen, der im Hinblick auf eine Missachtung von Bestimmungen über das Vergabeverfahren von Bedeutung ist, hieraus die für eine sinnvolle Rechtswahrung oder -verteidigung nötigen Schlüsse zu ziehen und das danach Gebotene gegenüber der Vergabekammer vorzubringen (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06, zitiert nach juris, Tz. 61).
  • VG Trier, 19.11.2019 - 7 K 3469/19

    Widerruf der Zustimmung des Nachbarn zum Bauvorhaben

    Die Notwendigkeit der Zuziehung wird auch durch die Bedeutung der Sache für den Beteiligten bestimmt, wobei der Zeitpunkt der Bevollmächtigung maßgeblich ist (BVerwG, Beschluss vom 21. August 2018 - 2 A 6.15 -, Rn. 5, juris).
  • VG Stuttgart, 19.10.2021 - 2 K 6310/19

    Anforderungen an die Bezeichnung eines Bauvorhabens in der

    Sie hätte bei vernünftiger Betrachtung nicht annehmen müssen, dass sie ihre Rechte gegenüber der Beklagten selbst ausreichend wahrnehmen kann (vgl. zum Maßstab BVerwG, Beschl. v. 21.08.2018 - 2 A 6.15 - juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.07.2016 - 4 S 1163/14 - juris Rn. 57).
  • BVerwG, 14.09.2023 - 2 A 1.22

    R. ./. Bundesrepublik Deutschland - Rückforderung von Bezügen (Auslandsbezüge)

    Dem Kläger war angesichts der Schwierigkeit und Komplexität der mit dem Verfahren verbundenen Fragen sowie ihrer Bedeutung nicht zuzumuten, das Vorverfahren selbst zu führen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. August 2018 - 2 A 6.15 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 57 Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2020 - 11 S 1005/19

    Zuständigkeit des Berichterstatters gemäß § 87a Abs. 1 und 3 VwGO nach Annahme

  • OVG Thüringen, 20.08.2020 - 3 KO 702/10

    Anfechtung einer Verwaltungsgebührenfestsetzung bei erledigter Sachentscheidung;

  • BVerwG, 27.02.2019 - 2 A 1.18

    Bundeskanzleramt; Bundesnachrichtendienst; Dienstunfall; Dienstunfallfürsorge;

  • VG Stuttgart, 22.10.2020 - 2 K 1074/19

    Landwirtschaftlicher Aussiedlerhof als störendes Element

  • OLG Düsseldorf, 24.03.2021 - Verg 10/20

    Keine Wiederholungsgefahr, kein Feststellungsinteresse!

  • VG Trier, 29.03.2022 - 7 K 3746/21

    Streit um privaten Bestattungsplatz

  • OLG Düsseldorf, 17.06.2020 - Verg 43/18

    Kostenentscheidung kann nachgeholt werden!

  • OLG Düsseldorf, 17.06.2020 - Verg 39/19

    Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags bezüglich einer Entscheidung der

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.10.2022 - 4 LB 4/20

    Klagebefugnis der Jagdgenossenschaft gegen eine Befriedungsentscheidung nach § 6a

  • OLG Düsseldorf, 31.01.2019 - Verg 9/18

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines durch den öffentlichen Auftraggeber im

  • OLG Düsseldorf, 23.10.2019 - Verg 34/16

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren nach Rücknahme des Antrags im

  • VG Stuttgart, 28.01.2022 - 2 K 6153/20

    Abwendungsrecht; Bodenbevorratung; Gemeinbedarf; Sozialer Wohnungsbau; Umlegung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2019 - 3 L 37.18

    Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Widerspruchsverfahren

  • VG Düsseldorf, 30.03.2023 - 17 K 3488/22
  • OLG Düsseldorf, 03.03.2021 - Verg 33/20

    Antragsrücknahme nach Zuschlagserteilung ist Erledigungserklärung!

  • VG Berlin, 22.10.2021 - 4 K 331.21

    Was dem juristischen Laien so alles zugetraut wird

  • OLG Düsseldorf, 10.03.2021 - Verg 45/20

    Kostenentscheidung nach Rücknahme eines Nachprüfungsantrags nach dem

  • VG Neustadt, 27.12.2022 - 5 K 613/22

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten durch den Beigeladenen im

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.12.2022 - 3 R 432/22

    Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2022 - 12 E 658/22

    Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren

  • VGH Bayern, 23.01.2019 - 14 BV 16.2488

    Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren

  • VG Ansbach, 11.07.2023 - AN 10 K 21.01601

    Entziehung der Fahrerlaubnis und Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier

  • VG Neustadt, 22.02.2023 - 5 K 613/22

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten durch den Beigeladenen im

  • VG Frankfurt/Oder, 19.12.2022 - 7 K 2167/18

    Kostenerstattung im Vorverfahren wegen Akteneinsicht im

  • VG Trier, 02.03.2021 - 7 K 3831/20

    Erstattung der Kosten für die Beauftragung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren

  • VG Berlin, 06.10.2022 - 2 K 77.21
  • VG Ansbach, 19.01.2021 - AN 1 K 20.01565

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren

  • VG Ansbach, 19.01.2021 - AN 1 K 20.01566

    Notwendigkeit der Zuziehung eines Rechtsanwalts im Vorverfahren über

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